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Abmeldung und Anmeldung des Telefonanschlusses

EINLEITUNG

Den Telefonanschluss in Ihrer alten Wohnung melden Sie bei Ihrer Telefongesellschaft schriftlich ab (die Adresse befindet sich auf jeder Rechnung – dort ist auch eine Service-Telefonnummer angegeben, bei der Sie gegebenfalls noch Unklarheiten klären können).

In vielen Orten können Sie die Abmeldung auch in einem Servicecenter persönlich vornehmen. Ob es in Ihrem Ort ein solches Center gibt, erfahren Sie bei Ihrer Telefongesellschaft.

Für die Abmeldung Ihres Telefonanschlusses werden keine Gebühren erhoben.

Gibt es bereits einen Nachmieter für Ihre alte Wohnung, kann der Telefonanschluss auch auf den Nachmieter übertragen werden.

Für Ihren neuen Wohnsitz können Sie bei Ihrer Telefongesellschaft einen neuen Telefonanschluss und wenn gewünscht, die Eintragung ins örtliche Telefonbuch beantragen.

ZUSTAENDIG

die Telefongesellschaften

ABLAUF

Die Anmeldung Ihres neuen Telefonanschlusses kann telefonisch oder schriftlich bei Ihrer Telefongesellschaft erfolgen. In vielen Orten gibt es auch Servicecenter der Telefongesellschaften, in denen Sie die Anmeldung persönlich vornehmen können.

KOSTEN

Für die Neuanmeldung wird eine einmalige Anschlussgebühr erhoben, unabhängig davon, ob Sie Ihre alte Rufnummer beibehalten oder eine neue Rufnummer beantragen. Die Kosten sind von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

SONSTIGES

Beachten Sie bei der Abmeldung Ihres Telefonanschlusses die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen.

Ziehen Sie innerhalb einer Gemeinde um und bleiben im selben Ortsnetz, besteht die Möglichkeit, Ihre bestehende Telefonnummer beizubehalten. Fragen Sie diesbezüglich bei Ihrer Telefongesellschaft nach.